Jul 07, 2020

Gage auf Rechnung: Als Band bei der Smart Genossenschaft

 

Das Leben als Künstler*in gilt als finanziell sehr schwierig. Die Corona-Krise hat erneut offenbart, dass Musiker*innen als Soloselbständige durch viele Soforthilfe-Raster fallen. Musik und Buchhaltung gleichzeitig zu machen, geht zudem gerade bei jungen Bands oft ohnehin nicht Hand in Hand. Rechnungen, Steuernummern, Krankenkasse, Mehrwertsteuer… kann da nicht jemand anderes machen?

Smart ist ein Gemeinschaftsunternehmen von und für Selbständige, das auf Solidarität und den Prinzipien der Sozialwirtschaft beruht und an nachhaltigen Lösungen für die Zeit nach der Krise arbeitet. Im Rahmen der Genossenschaft können Künstler*innen ihre selbständigen Projekte und Aufträge abwickeln, ohne beim Finanzamt eine eigene Steuernummer beantragen zu müssen. Ihr profitiert von der sozialen Absicherung wie Angestellte und habt die Freiheit von Selbständigen.

Ein Gastbeitrag von Sebastian Hoffmann

Alarm: die Veranstalter*in benötigt eine Rechnung! Aber du hast noch keine Steuernummer beim Finanzamt beantragt oder eure Band ist noch nicht als GbR registriert… wie geht’s weiter? Die Smart Genossenschaft bietet für alle Musiker*innen eine Lösung an: die Genossenschaft stellt die Rechnung einfach für euch – damit müsst ihr dann gar keine eigene Steuernummer beantragen. Und die Veranstalter*in ist auch happy: denn sie bekommt eine korrekt gestellte Rechnung für die eigene Buchhaltung. 

Smart als Band-Verwaltung

Wie bekommt ihr eure Gage von der Smart Genossenschaft? Das Geld könnt ihr euch durch eine Anstellung bei der Genossenschaft auszahlen lassen. Das geht auch über mehrere Monate oder über einen Mini-Job. Dabei kümmert sich Smart um die Anmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherung und zahlt aus euren Einnahmen die Sozialversicherungskosten sowie euch ein monatliches Gehalt.  Zusätzlich zur Anstellung könnt ihr euch eure Kosten teilweise als eine Auslage erstatten lassen. Das bedeutet, dass Smart euch euer Geld ausbezahlt, wenn ihr im Gegenzug Smart eine Rechnung über eine Ausgabe schickt, die etwas mit den Konzerten zu tun hat, die Smart in Rechnung gestellt hat. 

Ihr könnt euch das wie eine Band-Verwaltung vorstellen, mit dem ihr euch neben der Auszahlung in Form einer Anstellung dann zum Beispiel eine neue Gitarre kaufen könnt oder die Reisekosten für den Gig bezahlt. 

Vorteil: Mehrwertsteuer zurück

Hier kommt ein zusätzlicher Vorteil ins Spiel: da Smart vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt ihr bei Auslagen auch die Mehrwertsteuer zurückerstattet – wenn ihr für die Gitarre im Geschäft 119 Euro bezahlt habt, würdet ihr 19 Euro (19 %) von Smart zurückbekommen. Die Gitarre kostet euch also nur 100 Euro. Wichtig bei diesem Thema: Smart stellt Rechnungen an Veranstalter*innen mit Umsatzsteuer. Wenn ein Bandmitglied eine eigene Steuernummer hat, kann das Mitglied auch einfach eine Rechnung an Smart schreiben, um das anteilige Honorar zu erhalten. In diesem Fall würde von Smart die Künstlersozialabgabe (4,2 %) abgezogen. 

Wie teuer ist das alles? 

Smart ist eine Genossenschaft – Mitglieder, die über die Genossenschaft angestellt werden wollen, müssen daher einmalig einen Genossenschaftsanteil für 50 Euro kaufen. Bei Bands muss mindestens ein Mitglied auch Genossenschaftsmitglied werden. Bei jedem Auftrag gehen 7 % der Netto-Summe an die Genossenschaft. Bei einer Anstellung wird der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer abgezogen. Der Vorteil bei einer Auszahlung über eine Anstellung ist, dass du für deine Steuererklärung dann gar nichts mehr machen musst: Smart übermittelt alle Daten automatisch ans Finanzamt. 

Beispiel: 500€ Gage für 4 Gigs

Ihr spielt im Zeitraum von August bis November vier Konzerte. Mit den Veranstalter*innen wurden Netto-Honorare von insgesamt 500 Euro ausgemacht. 

  • Smart stellt den Veranstalter*innen Rechnungen über insgesamt 500 Euro + Umsatzsteuer
  • Die Veranstalter*innen überweisen Smart den Betrag (wenn ihr das Geld in bar bekommt, habt ihr die Möglichkeit, es selber an Smart zu überweisen)
  • Smart zahlt die Umsatzsteuer ans Finanzamt 
  • Smart zieht 7 % Smart-Gebühr von der Nettosumme ab: 500 € minus 7 % (35 €) = 465 € bleiben übrig
  • Ihr habt nun 465 € zur Verfügung, um daraus eine Anstellung zu generieren und zusätzlich Auslagen erstatten zu lassen.
  • Ihr könnt nun frei entscheiden, wie ihr das Geld verwendet. Ihr könnt euch zum Beispiel entscheiden, für ein Bandmitglied einen Minijob für zwei Monate für je 200 € zu generieren und sich Reisekosten von 65 € brutto (inklusive 19 % Umsatzsteuer) erstatten zu lassen
  • Für den Mini-Job kümmert sich Smart darum, die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zu bezahlen (bei 200 € ungefähr 50 € pro Monat). Das Band-Mitglied erhält dann für zwei Monate pro Monat ein Minijob-Gehalt von 150 € (200 € minus 50 €). 
  • Für die Erstattung der Reisekosten werden die restlichen 65 € benutzt. Dabei werden aber eigentlich nur 54,62 € benutzt, denn 10,38 € bekommt ihr als Vorsteuererstattung zurück. Dieser Betrag kann dann zusammen mit zukünftigen Einnahmen für eine weitere Anstellung verwendet werden. 

 

Smart Genossenschaft: Junge Menschen laufen lachend

Rechnungen bei Auftritten im EU-Ausland

Du kannst Smart auch nutzen, um Rechnungen an Veranstalter*innen in der Europäischen Union zu stellen, denn Smart hat eine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die bei der Rechnungsstellung über Landesgrenzen in der EU zentral ist. Dies ist nur möglich, wenn die Veranstalter*in auch eine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat. 

Und was ist mit der Künstlersozialkasse? 

Wenn Du schon über die KSK versichert bist oder du Voraussetzungen in Zukunft erfüllst, lohnt sich das Smart-Modell nur für Sonderfälle (wie beispielsweise für die Rechnungsstellung ins EU-Ausland). 

Nicht nur Gigs in Rechnung stellen

Smart kann übrigens nicht nur eure Konzerte in Rechnung stellen, sondern auch andere selbständigen Dienstleistungen. Ausnahmen: Tätigkeiten, die eine Zulassung benötigen (zum Beispiel handwerkliche Tätigkeiten) sowie der Verkauf von Waren. 

Weitere Informationen sind auf der Webseite www.smart-eg.de zu finden sowie auf den regelmäßigen Info-Sessions (derzeit online, Anmeldung über die Webseite). 


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