2,4 Mrd € Soforthilfen für die Kulturbranche
Sowohl Bund als auch die Länder stellen zur wirtschaftlichen Unterstützung und Existenzsicherung von Soloselbstständigen Soforthilfen für Musikschaffende in Form von nicht rückzahlungspflichtigen Direktzuschüssen zur Verfügung. Alle Informationen dazu sowie Links zu den Soforthilfe-Anträgen findest du in diesem Artikel.
Die Agentur für Bildung, Audiovisuelles und kulturelle Angelegenheiten (EACEA) verwaltet Mittel für Bildung, Kultur, Audiovisuelles, Sport, Bürgergschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit. Das Rahmenprogramm der Europäischen Kommission dient zur Unterstützung des kulturellen und audiovisuellen Sektors. Das Programm “Kreatives Europa” soll für den Zeitraum 2021-2027 auf dem vorherigen Programm “Kultur” und dem Programm “MEDIA”, mit einem Budget von 2,4 Milliarden Euro, die Kultur- und Kreativbranche in Europa unterstützen.
Wie du dich als Kultureinrichtung bewirbst
Alle Anträge müssen elektronisch über das Portal “Electronic Submission System” hier eingereicht werden. Papiereinreichungen sind nicht mehr möglich.
Der Antrag besteht aus 2 Abschnitten:
- Abschnitt A (direkt online auszufüllen) – enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (zukünftiger Koordinator und Begünstigte) und das zusammengefasste Budget für den Vorschlag
- Abschnitt B (als Word-Vorlage auszufüllen und als PDF-Datei hochzuladen) – enthält die Beschreibung der Maßnahme, die den technischen Inhalt des Vorschlags abdeckt
Wie du dich als Soloselbständige*r bewirbst
Für Soloselbständige, die Soforthilfe für Musikschaffende in Anspruch nehmen wollen bzw müssen, gibt es aktuell die drei folgenden Optionen: Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe sowie November & Dezember-Hilfe.
Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe erneut verlängert und die Antragstellung deutlich vereinfacht.
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Freiberufler*innen sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte und die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Hier kannst du mehr erfahren…
Wie du den Antrag zur Überbrückungshilfe III stellst
Der Antrag für die Überbrückungshilfe III kann über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen sowie über vereidigte Buchprüfer*innen gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst. Alle Infos zum Registrierungs- und Anmeldeverfahren für prüfende Dritte findest du hier.
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III kannst du einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Hast du im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, kannst du die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Andernfalls ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.
Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Soloselbständige können den Antrag direkt oder über einen prüfenden Dritten stellen. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Soloselbständige aller Branchen können die Neustarthilfe beantragen, wenn sie
- hauptberuflich selbständig tätig sind, also freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben,
- höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind,
- die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben und
- schon vor dem 1. Mai 2020 selbständig tätig waren.
Wie du den Antrag auf Neustarthilfe stellst
Soloselbständige sowie Personen mit kurz befristeten Beschäftigten in den Darstellenden Künsten (Sonderfall) haben ein Wahlrecht: Hier kannst du deinen Antrag für die Neustarthilfe direkt auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen. Alternativ kannst du einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen oder einen vereidigten Buchprüfer*innen) beauftragen, einen Antrag für dich zu stellen. Die Kosten für den prüfenden Dritten werden anteilig übernommen.
November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019. Die Antragsstellung erfolgt entweder direkt oder über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Hier kannst du mehr erfahren…
Wie du den Antrag auf November- und Dezemberhilfe stellst
Der Erstantrag kann bis 30. April 2021 hier von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen sowie über vereidigte Buchprüfer*innen gestellt werden. Automatisch wird ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent gewährt.
Soloselbständige können den Erstantrag bis zu einer Förderhöhe von 5.000 Euro hier selbst stellen, sofern noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wurde. Du erhälst einen Abschlag in voller Höhe. Für den Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Die aktuelle Corona Soforthilfe für Musikschaffende auf einen Blick
Weitere nützliche Links:
Laufende Soforthilfen für Musikschaffende:
- Deutsche Orchesterstiftung: Corona-Nothilfefonds für Freiberufliche
- GEMA: “Schutzschirm LIVE” für GEMA-Urheber*innen
Informationen der Regierung:
- Bundesregierung: Hilfsmaßnahmen für Künstler*innen und Kreative im Überblick
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationen zu Hilfsmaßnahmen
- Staatsministerin für Kultur und Medien: Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich – NEUSTART KULTUR
- Staatsministerin für Kultur und Medien: NEUSTART KULTUR – Übersicht der Teilprogramme nach Sparten
Wir von gigmit hoffen, dass dir dieser Artikel einen hoffnungsvollen Überblick über die aktuellen Soforthilfen für Musikschaffende geben konnte. Wir hoffen, dass es bald wieder los gehen kann. Hier ist Live schon wieder am Start.
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